Die Kriterien zusammengefasst:
Die 50%-Vergünstigung für Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung können bezogen werden, falls die folgenden Kriterien zutreffen:
- Ihr Unternehmen liegt im Berggebiet (gemäss den durch den Bund definierten Bergzonen).
- Ihr Unternehmen verfügt über weniger als 50 Vollzeitäquivalente und ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
- Die Schweizer Berghilfe übernimmt 50% der Kurskosten, max. 5’000 Franken pro Person und Jahr.
Dieses Angebot ist nicht kumulierbar mit anderen öffentlichen oder privaten Angeboten und Förderungen, welche mind. 50% der Kurskosten finanzieren (z.B. von gemeinnützigen Institutionen, Organisationen oder dem Schweizer Bund). Beiträge vom Arbeitgeber sind davon nicht betroffen.